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BPatG, 08.10.2013 - 23 W (pat) 19/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 08.10.2013 - 23 W (pat) 19/10
Es kann dahinstehen, dass bzw. ob die Druckschrift D3 auch den Gegenständen der übrigen selbständigen Ansprüche 1, 16 und 18 neuheitsschädlich entgegensteht, denn diese fallen ebenso wie die Unteransprüche 2 bis 12, 14, 15, 17 und 19 ohnehin wegen der Antragsbindung mit dem Anspruch 13, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II".